Die Gefährdungsbeurteilung ist seit 1996 gesetzlich vorgeschrieben, doch gerade kleine Handwerksbetriebe tun sich mit der Umsetzung oft schwer. Neue Regelungen und verschärfte Kontrollen machen eine systematische Risikoanalyse für 2026 unverzichtbarer denn je. Gefährdungsbeurteilung im Handwerk? Darum ist sie im Jahr 2026 wichtiger denn je.
Nur etwa jeder fünfte Kleinbetrieb kann eine dokumentierte Gefährdungsbeurteilung vorweisen – dabei handelt es sich um eine grundlegende Pflicht im Arbeitsschutz.
Die Gefährdungsbeurteilung im Handwerk bildet das Fundament für sichere Arbeitsplätze und schützt Beschäftigte vor Unfällen und Gesundheitsgefahren. Wer diese Pflicht vernachlässigt, riskiert nicht nur Bußgelder bei Kontrollen, sondern auch erhebliche Haftungsrisiken im Schadensfall.
Rechtliche Grundlagen und aktuelle Entwicklungen
Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet seit 1996 alle Arbeitgeber zur systematischen Beurteilung der Arbeitsbedingungen. Die Anforderungen wurden seitdem durch verschiedene Verordnungen konkretisiert. Besonders die Arbeitsstättenverordnung, die Betriebssicherheitsverordnung und die Gefahrstoffverordnung legen detaillierte Maßstäbe fest.
Für das Jahr 2026 ergeben sich neue Herausforderungen: Die im Dezember 2025 in Kraft getretene Verschärfung der Gefahrstoffverordnung führt erstmals eine allgemeine Asbest-Vermutung für alle Gebäude ein, die vor dem 31. Oktober 1993 errichtet wurden. Handwerksbetriebe müssen ihre Dokumentation entsprechend anpassen und können sich auf verstärkte Kontrollen einstellen.
Die technische Regel TRGS 519 wird voraussichtlich erst in der zweiten Jahreshälfte 2026 aktualisiert, was eine sorgfältige Auslegung bestehender Vorschriften erfordert.
Durchführung der Gefährdungsbeurteilung im Handwerk
Schauen wir uns jetzt sieben Schritte zum systematischen Arbeitsschutz etwas genauer an.
Sieben Schritte zum systematischen Arbeitsschutz
Die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung folgt einem bewährten Prozess. Zunächst müssen alle Arbeitsbereiche und Tätigkeiten erfasst werden. Anschließend identifizieren Betriebsinhaber:innen systematisch mögliche Gefährdungen – von mechanischen Risiken über Gefahrstoffe bis zu psychischen Belastungen.
| Gefährdungsart | Typische Beispiele im Handwerk | Maßnahmen |
|---|---|---|
| Mechanische Gefährdungen | Quetschungen, Schnittverletzungen, Sturzgefahr | Schutzvorrichtungen, Absturzsicherungen |
| Gefahrstoffe | Lacke, Lösemittel, Stäube, Asbest | Absaugung, Schutzausrüstung, Substitution |
| Physische Belastungen | Heben schwerer Lasten, Zwangshaltungen | Hebehilfen, ergonomische Arbeitsplätze |
| Elektrische Gefährdungen | Stromschlag, Lichtbogen | Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3 |
Bewertung und Priorisierung der Risiken
Nach der Ermittlung erfolgt die Bewertung: Wie wahrscheinlich ist ein Schaden und welche Schwere hätte er? Diese systematische Beurteilung hilft dabei, Prioritäten zu setzen und Ressourcen gezielt einzusetzen.
Kritisch sind besonders jene Gefährdungen, die schwere Verletzungen oder langfristige Gesundheitsschäden verursachen können.
Maßnahmen und Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung im Handwerk
Aus der Bewertung leiten sich konkrete Schutzmaßnahmen ab. Dabei gilt das TOP-Prinzip: Technische Maßnahmen haben Vorrang vor organisatorischen, diese wiederum vor personenbezogenen Schutzmaßnahmen wie der Bereitstellung von Schutzausrüstung.
Die gesamte Gefährdungsbeurteilung muss schriftlich dokumentiert werden – unabhängig von der Betriebsgröße.
Gefährdungsbeurteilung im Handwerk: Unterstützung für Betriebe
Kleine Handwerksbetriebe mit bis zu zehn Beschäftigten können das sogenannte Unternehmermodell nutzen. Nach entsprechender Schulung übernehmen Inhaber:innen dabei selbst Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit. Für komplexere Situationen empfiehlt sich die Zusammenarbeit mit externen Sicherheitsfachkräften oder dem Betriebsarzt.
Besondere Vorsicht ist bei spezialisierten technischen Anlagen geboten. Gasversorgungsanlagen, Druckbehälter oder komplexe Medienversorgungssysteme erfordern spezifisches Fachwissen, das über allgemeine Arbeitsschutzexpertise hinausgeht. Hier sollten Betriebe auf Fachfirmen wie ISS Gase zurückgreifen, die sowohl die technischen als auch die sicherheitstechnischen Anforderungen solcher Anlagen kennen und bei der korrekten Gefährdungsbeurteilung unterstützen können.
Die Berufsgenossenschaften bieten branchenspezifische Hilfestellungen an. Für viele Gewerke existieren Mustervorlagen und Checklisten, die als Grundlage dienen können. Diese müssen jedoch immer an die individuellen betrieblichen Gegebenheiten angepasst werden. Wichtig ist auch die Einbindung der Beschäftigten: Mitarbeiter:innen kennen die Praxis oft am besten und können wertvolle Hinweise auf Gefährdungen geben.
Digitale Werkzeuge vereinfachen die Umsetzung
Moderne Apps und Software-Lösungen erleichtern die Dokumentation erheblich. Die gesetzlichen Unfallversicherungsträger stellen teilweise kostenlose Anwendungen bereit, mit denen Gefährdungsbeurteilungen strukturiert erstellt und aktualisiert werden können. Solche digitalen Helfer führen Schritt für Schritt durch den Prozess und sorgen für vollständige Dokumentation.
Ausblick: Arbeitsschutz als Wettbewerbsvorteil
Die Anforderungen an den Arbeitsschutz werden künftig weiter zunehmen. Der demografische Wandel erfordert altersgerechte Arbeitsplätze, die Digitalisierung bringt neue Gefährdungen mit sich. Betriebe, die Arbeitsschutz proaktiv gestalten, profitieren mehrfach:
- Weniger Arbeitsunfälle senken Ausfallzeiten und Versicherungsprämien
- Gesunde Mitarbeiter:innen sind motivierter und produktiver
- Eine gute Sicherheitskultur stärkt die Arbeitgeberattraktivität
- Rechtskonformes Handeln minimiert Haftungsrisiken
Besonders in Zeiten des Fachkräftemangels kann ein professioneller Arbeitsschutz zum entscheidenden Vorteil werden. Wer als verlässlicher Arbeitgeber bekannt ist, der die Gesundheit seiner Belegschaft ernst nimmt, findet leichter qualifizierte Mitarbeiter:innen.
Gefährdungsbeurteilung im Handwerk: Fazit
Die Gefährdungsbeurteilung im Handwerk ist weit mehr als eine lästige Pflicht – sie ist das zentrale Instrument für systematischen Arbeitsschutz. Gerade für 2026 empfiehlt sich eine Überprüfung bestehender Dokumentationen, insbesondere im Hinblick auf neue Anforderungen bei Gefahrstoffen und Asbest. Mit den richtigen Werkzeugen und externer Unterstützung lässt sich die Gefährdungsbeurteilung auch in kleineren Betrieben effizient umsetzen.
Häufige Fragen zur Gefährdungsbeurteilung im Handwerk
Muss jeder Handwerksbetrieb eine Gefährdungsbeurteilung erstellen?
Ja, die Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung besteht unabhängig von der Betriebsgröße. Sobald auch nur eine Person beschäftigt ist, muss der Arbeitgeber die Arbeitsbedingungen systematisch beurteilen und dokumentieren.
Wie oft muss die Gefährdungsbeurteilung aktualisiert werden?
Bei wesentlichen Änderungen im Betrieb, nach Unfällen oder wenn neue Erkenntnisse zu Gefährdungen vorliegen, ist eine Aktualisierung erforderlich. Experten empfehlen zudem eine regelmäßige Überprüfung – mindestens einmal jährlich.
Welche Strafen drohen bei fehlender Gefährdungsbeurteilung?
Bußgelder können bis zu 25.000 Euro betragen. Im Schadensfall drohen zusätzlich strafrechtliche Konsequenzen und zivilrechtliche Haftungsansprüche. Versicherungen können Leistungen kürzen, wenn keine ordnungsgemäße Gefährdungsbeurteilung vorliegt.
Kann die Gefährdungsbeurteilung selbst durchgeführt werden?
Grundsätzlich ja, besonders in überschaubaren Betrieben. Betriebsinhaber:innen können sich durch Schulungen qualifizieren. Bei komplexen Gefährdungen – etwa bei Gefahrstoffen oder speziellen Maschinen – sollte jedoch Fachexpertise hinzugezogen werden.
Was sind die häufigsten Fehler bei Gefährdungsbeurteilungen?
Typische Schwachstellen sind unvollständige Erfassung von Arbeitsbereichen, fehlende Beteiligung der Beschäftigten, unzureichende Dokumentation und mangelnde Überprüfung der Wirksamkeit von Maßnahmen. Zudem werden psychische Belastungen oft vernachlässigt.
Artikelbild: Unsplash / Kelly Sikkema; Keywords:Gefährdungsbeurteilung im Handwerk