Zeiterfassungsgesetz 2026 – was Handwerksbetriebe künftig beachten müssen

Zeiterfassungsgesetz 2026 – was Handwerksbetriebe künftig beachten müssen

Die Arbeitszeiterfassung bleibt für Handwerksbetriebe ein zentrales Thema. Während die Politik weiterhin an einem konkreten Zeiterfassungsgesetz 2026 arbeitet, herrscht bereits jetzt eine rechtliche Verpflichtung zur Arbeitszeiterfassung. Betriebe sollten sich frühzeitig vorbereiten, um bei Inkrafttreten neuer Regelungen nicht unter Zeitdruck zu geraten. Zeiterfassungsgesetz 2026 – was Handwerksbetriebe künftig beachten müssen.

Seit dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 13. September 2022 müssen deutsche Arbeitgeber die Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten systematisch erfassen. Diese Pflicht gilt unabhängig von der Betriebsgröße und betrifft damit auch das Handwerk.

Obwohl ein konkretes Gesetz zur elektronischen Zeiterfassung noch nicht verabschiedet wurde, liegt ein Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministeriums vor. Ob und wann genau das Zeiterfassungsgesetz 2026 tatsächlich in Kraft tritt, bleibt derzeit noch offen. Dennoch ist eine rechtzeitige Auseinandersetzung mit dem Thema sinnvoll, um spätere Anpassungen zu erleichtern.

Hintergrund zum Zeiterfassungsgesetz 2026

Die Wurzeln der Diskussion reichen bis 2019 zurück. Damals entschied der Europäische Gerichtshof, dass EU-Mitgliedstaaten ihre Unternehmen zur systematischen Erfassung der Arbeitszeit verpflichten müssen.

Das Bundesarbeitsgericht schuf im September 2022 Klarheit: Arbeitgeber sind bereits heute verpflichtet, die Arbeitszeit zu erfassen. Diese Pflicht leitet sich aus § 3 Absatz 2 Nummer 1 des Arbeitsschutzgesetzes ab.

Der vorliegende Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministeriums sieht vor, dass Arbeitgeber künftig Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit elektronisch aufzeichnen müssen. Allerdings enthält der Entwurf Ausnahmen für Kleinbetriebe und tarifgebundene Unternehmen.

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Regelungen im geplanten Zeiterfassungsgesetz 2026

Die geplanten Regelungen im Zeiterfassungsgesetz 2026 bringen sowohl Pflichten als auch Ausnahmen mit sich. Für Handwerksbetriebe ist es wichtig, die verschiedenen Anforderungen und mögliche Befreiungen zu kennen.

Ausnahmen für Kleinbetriebe und Tarifbindung

Betriebe mit weniger als zehn Beschäftigten sollen von der Pflicht zur elektronischen Zeiterfassung ausgenommen werden. Für diese Unternehmen würden manuelle Aufzeichnungen wie Stundenzettel ausreichen.

Da viele Handwerksbetriebe im Durchschnitt rund zehn Mitarbeiter:innen beschäftigen, könnte diese Ausnahme für einen erheblichen Teil der Branche gelten. Aber natürlich gibt es auch zahlreiche größere Betriebe, die nicht auf die Ausnahme verweisen können.

Zusätzlich sind Erleichterungen für tarifgebundene Unternehmen geplant. In Tarifverträgen können Ausnahmen von der elektronischen Form vereinbart werden. Die Tarifbindung im Handwerk liegt allerdings bei nur 42 Prozent.

Anforderungen an das Erfassungssystem

Das System muss objektiv, verlässlich und für Arbeitnehmer:innen zugänglich sein. Die Aufzeichnungen müssen nachvollziehbar und manipulationssicher sein. Einfache Papierdokumentationen ohne Kontrolle genügen laut Arbeitsgerichten nicht den Anforderungen.

Zu erfassen sind Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit, einschließlich Überstunden sowie Arbeiten an Sonn- und Feiertagen. Besonders relevant für Handwerksbetriebe: Auch Fahrtzeiten mobiler Mitarbeiter:innen müssen dokumentiert werden. Wegezeiten vom Wohnort zur ersten Baustelle und zurück zählen als vergütungspflichtige Arbeitszeit.

Sanktionen und Kontrollen

Bei vorsätzlicher Nichtdokumentation drohen Bußgelder bis zu 30.000 Euro. Kontrolliert werden können Handwerksbetriebe durch den Zoll im Rahmen des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes. Erste Arbeitsschutzbehörden fordern bereits jetzt aktiv die Einführung verlässlicher Zeiterfassungssysteme.

Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten Pflichten und Ausnahmen im Überblick:

Betriebsgröße Elektronische Pflicht Alternative
Unter 10 Mitarbeiter:innen Geplante Ausnahme Manuelle Stundenzettel möglich
Ab 10 Mitarbeiter:innen (ohne Tarifbindung) Voraussichtlich verpflichtend Nur bei Tarifvereinbarung
Tarifgebundene Betriebe Ausnahmen möglich Regelung über Tarifvertrag

Besonderheiten für mobile Beschäftigte

Handwerksbetriebe stehen vor der Herausforderung, dass viele Mitarbeiter:innen mobil auf verschiedenen Baustellen arbeiten. Digitale Lösungen wie mobile Apps ermöglichen die Zeiterfassung direkt vor Ort. Vertrauensarbeitszeit bleibt möglich, entbindet aber nicht von der Dokumentationspflicht.

Vorbereitung auf ein mögliches Zeiterfassungsgesetz 2026

Eine frühzeitige Vorbereitung auf das Zeiterfassungsgesetz 2026 bietet mehrere Vorteile. Betriebe erfüllen die bestehende Rechtspflicht und vermeiden Zeitdruck. Zudem schaffen digitale Lösungen betriebswirtschaftliche Vorteile wie bessere Projektverfolgung und genauere Lohnabrechnungen.

Eine App für digitale Zeiterfassung wie Clockin kann als mobile Lösung gerade fürs Handwerk sehr sinnvoll sein. Bei der Systemauswahl sollten Betriebe auf folgende Aspekte achten:

  • Mobile Erfassungsmöglichkeit für Außendienst und Baustellen
  • Manipulationssichere Dokumentation mit nachvollziehbarer Historie
  • Einfache Bedienung für alle Mitarbeiter:innen
  • DSGVO-konforme Datenspeicherung und Schnittstellen zur Lohnabrechnung

Die Einbindung der Belegschaft ist wichtig. Mitarbeiter:innen sollten über die gesetzlichen Anforderungen informiert und zur Nutzung geschult werden. Bei Betrieben mit Betriebsrat besteht ein Mitbestimmungsrecht bei der Ausgestaltung, nicht beim grundsätzlichen „Ob“ der Einführung.

Fazit zum Zeiterfassungsgesetz 2026 im Handwerk

Das Zeiterfassungsgesetz 2026 könnte für Handwerksbetriebe weitreichende Änderungen bringen – muss aber nicht zwingend in diesem Jahr verabschiedet werden. Fest steht: Die grundsätzliche Pflicht zur Arbeitszeiterfassung besteht bereits heute. Kleine Betriebe mit weniger als zehn Beschäftigten profitieren voraussichtlich von Ausnahmeregelungen.

Für größere Betriebe bietet die Einführung digitaler Zeiterfassungssysteme klare Vorteile. Neben Rechtssicherheit ermöglichen solche Systeme effizientere Verwaltung und transparentere Lohnabrechnungen. Die Investition zahlt sich daher auch unabhängig vom endgültigen Gesetzestext aus.

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FAQs zum Zeiterfassungsgesetz 2026 im Handwerk

Wann tritt das Zeiterfassungsgesetz 2026 in Kraft?
Ein konkretes Datum steht noch nicht fest. Der Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministeriums wird derzeit innerhalb der Bundesregierung abgestimmt. Ob das Gesetz tatsächlich 2026 verabschiedet wird, bleibt abzuwarten. Fest steht aber, dass bereits heute eine Zeiterfassungspflicht aufgrund des Bundesarbeitsgerichtsurteils von 2022 besteht.

Müssen kleine Handwerksbetriebe elektronisch erfassen?
Nach dem geplanten Gesetzentwurf sollen Betriebe mit weniger als zehn Mitarbeiter:innen von der elektronischen Erfassungspflicht ausgenommen werden. Für diese Betriebe würden weiterhin manuelle Aufzeichnungen ausreichen. Dennoch empfiehlt das Bundesarbeitsministerium eine digitale Lösung für mehr Rechtssicherheit.

Welche Arbeitszeiten müssen erfasst werden?
Zu erfassen sind Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit, einschließlich Überstunden und Arbeiten an Sonn- und Feiertagen. Bei mobilen Mitarbeiter:innen zählen auch Fahrtzeiten vom Wohnort zur ersten Baustelle und von der letzten Baustelle zurück als Arbeitszeit.

Welche Strafen drohen bei Verstößen?
Bei vorsätzlicher Nichtdokumentation der Arbeitszeiten können Bußgelder bis zu 30.000 Euro verhängt werden. Der Zoll kann im Rahmen des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes Kontrollen durchführen. Zudem tragen Arbeitgeber im Streitfall die Beweislast – fehlende Aufzeichnungen gelten zu ihren Lasten.

Wo finde ich verlässliche Informationen?
Aktuelle rechtliche Informationen bieten die Pressemitteilungen des Bundesarbeitsgerichts sowie die FAQ-Seiten des Bundesarbeitsministeriums. Auch die zuständigen Handwerkskammern beraten ihre Mitgliedsbetriebe zu diesem Thema.

Hinweis: Dieser Artikel ist in Kooperation mit Clockin entstanden. Er stellt keine Rechtsberatung dar, ohne Gewähr.

Artikelbild: Unsplash / Caleb Toranzo; Keywords: Zeiterfassungsgesetz 2026

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Über den Autor

Klaus
Klaus’ Vater war Handwerker und davor hat schon Klaus’ Großvater auf dem Bau malocht. Nicht nur deshalb interessiert sich auch Klaus brennend für Themen rund um handwerkliche Traditionen. Auf Mega-Handwerk.de schreibt er außerdem Artikel über Marketing, Digitalisierung und Trends im Handwerk – damit das Handwerk sich auch in Zukunft von den besten Seiten zeigen kann.

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